Ein gemeinsamer Service der DHBW Bibliotheken - Erfolgsfaktor für Studium, Lehre und Forschung.
Wir stehen für Fachinformation und innovativen Service, digital und vor Ort.
Komepetenzzentrum Urheberrecht
Verlagsvertrag und Nutzungsrechte
Zweitveröffentlichungsrecht
Open Content Lizenzen
Bei Open-Access Publikationen lassen sich zwei Publikationsmodelle unterscheiden.
Goldener Weg: Erstveröffentlichungen, die direkt bei Erscheinen in einer reinen Open-Access-Zeitschrift oder Hybriden Zeitschrift frei zugänglich sind. Die Publiaktionskosten werden i.d.R. von den Autoren getragen.
Grüner Weg: Zweitveröffentlichung einer Publikation auf einem institutionellen oder fachlichen Repositorium, die zunächst in einer Closed-Access-Zeitschrift erschienen ist.
Informationen und Beratung zu Thema Urheberrecht in Forschung und Lehre erhalten Sie im Kompetenzzentrum Urheberrecht an der DHBW Lörrach.
Bernd Juraschko
Justiziar, Leiter Bibliothek, Lokaler Datenschutzbeauftragter, Kompetenzzentrum Urheberrecht
Kontakt
Telefon +49 7621 20701-161
E-Mail juraschko@dhbw-lörrach.de
Anschrift
Hangstraße 46-50
79539 Lörrach
Ein Verlagsvertrag ist ein spezielles Abkommen, das in der Regel dann abgeschlossen wird, wenn ein*e Autor*in einen Artikel in einer Fachzeitschrift oder einem Sammelband veröffentlicht oder wenn eine Monografie veröffentlicht wird. Dieser Vertrag legt fest, in welchem Umfang die Verwertungsrechte für die Veröffentlichung dem Verlag übertragen werden.
Die genaue Formulierung im Verlagsvertrag ist von entscheidender Bedeutung. Die verschiedenen Nutzungs- bzw. Verwertungsrechte können einzeln vergeben werden.
Ausschließliches Nutzungsrecht
Einräumung einer ausschließlichen Lizenz/ausschließlicher Nutzungsrechte: Autor*innen verpflichten sich, keine anderen Lizenzen für das betreffende Werk zu erteilen. Zum Beispiel könnte es heißen: "Die Autor*innen übertragen dem Verlag räumlich und inhaltlich unbeschränkt für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung (Verlagsrecht) des Werkes."
Einfaches Nutzungsrecht
Einräumung einer einfachen Lizenz/einfacher Nutzungsrechte: Autor*innen können anderen Personen oder Organisationen weitere (einfache) Lizenzen oder Nutzungsrechte gewähren. Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist. Zum Beispiel: "Für eine Online-Veröffentlichung des Werkes wird dem Verlag ein einfaches Nutzungsrecht ohne Benutzungspflicht eingeräumt."
Weiterführende Informationen können auf der Plattform Open Access Network abgerufen werden.
Das einfache Nutzungsrecht ist vorzuziehen, aber auch bei der Übertragung von ausschließlichen Nutzungsrechten greift nach Möglichkeit das sogenannte Zweitveröffentlichungsrecht.
Selbst wenn im Verlagsvertrag exklusive Nutzungsrechte übertragen wurden, besteht die Möglichkeit, den bereits veröffentlichten Beitrag ein zweites Mal im Open Access zu publizieren. Dies ist unter folgenden Bedingungen möglich:
In Fällen, die nicht alle oben genannten Bedingungen erfüllen, ist es ratsam, die Vertragsbedingungen zu überprüfen. Oftmals regelt der Verlagsvertrag, dass eine Zweitveröffentlichung nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne (einer sogenannten Embargo-Frist) möglich ist. Bei Unsicherheiten darüber, was der Verlag gestattet, kann die Sherpa-Romeo-Datenbank zur Orientierung genutzt werden.
Weitere Unterstützung bietet der Vertragsgenerator AuROA für Musterverträge der Universitätsbibliothek Duisburg-Essen. Zusammen mit dem AuROA-Leistungskatalog dient der Generator als Basis für eine gleichberechtigte Zusammenarbeit von verschiedenen Akteur*innen innerhalb der Open-Access-Publikationslandschaft. Grundlage ist die Vergabe einer Creative-Commons-Lizenz durch die Autor*innen, die weitere Nachnutzungen durch diverse Publikationsdienstleister ermöglicht.
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CC-BY: Die Nutzung und Verbreitung ist unter Lizenzangaben (Autor*in) erlaubt.
CC-BY-SA: Die Nutzung und Verbreitung ist unter Lizenzangaben (Autor*in) erlaubt. Bearbeitungen dürfen nur unter den gleichen Lizenzbestimmungen veröffentlicht werden.
NC-Zusatz: Die Nutzung und Verbreitung ist unter Lizenzangaben (Autor*in) erlaubt. Die kommerzielle Nutzung ist jedoch ausgeschlossen.
Mit der Vergabe von Open-Content-Lizenzen werden Nutzungsrechte für andere eingeräumt, die als standardisierte Vereinbarung gelten und die freie Nachnutzung ermöglichen. Die Mindestanforderung an diese Nachnutzung ist immer die gesicherte Nennung der Quelle im Rahmen der Namensnennung.
Die Vergabe erfolgt sowohl bei Erst- als auch Zweitveröffentlichungen. Verlage und Repositorien geben hier i.d.R. die Lizenz vor.
Mit Blick auf die Forderungen der Berliner Erklärung, wonach insbesondere Bearbeitungen und eine Verwendung zu jedem verantwortbaren und damit grundsätzlich auch kommerziellen Zweck zuzulassen sind, handelt es sich lediglich bei den Lizenzen CC BY und CC BY-SA um "echte" Open-Access-Lizenzen.
Weitere Informationen (v. a. warum der NC-Zusatz für die Wissenschaft kritisch gesehen wird) und kurze Erklärvideos zum richtigen Einsatz als Lizenzgeber und -nehmer sind auf der Plattform Open Access Network zu finden.
Die Lizenzvergabe ist nicht nur bei Open-Access-Publikationen wichtig, auch Lerhmaterial, die sogenannten "Open Educational Resources" werden erst mit entsprechener Lizenzvergabe rechtssicher nachnutzbar gemacht.
An der DHBW Mosbach ist das Kompetenzzentrum Open Educational Resources verortet. Das Kompetenzzentrum hat ein OER Starter-Paket herausgegeben, worin der Einsatz von Creative-Common-Lizenzen genauer beschrieben wird.
Projektteam
Prof. Dr. Gerhard Götz (Themenpate)
Erika Günther-Deimling (Themenpatin)
Dr. Myriam Hamich (Projektmitarbeiterin)
Sonja Philipp (Projektmitarbeiterin)
Kontakt
E-Mail oer@mosbach.dhbw.de
Anschrift
Lohrtalweg 10
74821 Mosbach
ROAD@DHBW - Kompetenzzentrum für Repositorium und Open Access Dienstleistungen
Ein gemesinamer Service der DHBW Bibliotheken
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